REACH
Information zu REACH – Registration Evaluation Authorization and Restriction of Chemicals
Zu der am 1. Juni 2007 für die EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getretenen REACH Verordnung EG Nr. 1907/2006 erklären wir:
Lunatone Industrielle Elektronik Ges.m.b.H. als Hersteller elektronischer Produkte gilt als nachgeschalteter Anwender im Sinne der REACH Verordnung. Aus den von uns hergestellten Produkten werden unter bestimmungsgemäßer und normalerweise vorhersehbarer Verwendung keine Stoffe freigesetzt. Daher unterliegen die Produkte der Lunatone Industrielle Elektronik Ges.m.b.H. nicht der Registrierungspflicht.
Im Zuge unserer Auskunftspflicht nach der REACH Verordnung stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Lieferanten für Bauteile und chemische Erzeugnisse, um eventuell relevante Stoffe zu identifizieren und entsprechende Informationen darüber für Sie zugänglich zu machen.
Nach Artikel 33 der REACH Verordnung werden wir informieren, falls Inhaltsstoffe in unseren Produkten von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA als besorgniserregend eingestuft werden und diese zu mehr als 0,1% in diesen Produkten vorhanden sind. Solche Stoffe werden in der Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe – Substances of Very High Concern (SVHC) – angeführt.
Zum Ausgabedatum dieser Erklärung sind keine oder weniger als 0,1% – bezogen auf die Masse des jeweiligen Produktes – an in irgendeiner Weise bei ECHA registrierten besorgniserregenden Stoffen in den von uns gelieferten Produkten enthalten.
Die jeweils aktuelle Fassung der angemeldeten und registrierten Stoffe ist auf der Webseite der ECHA ersichtlich:
ECHA information on chemicals: registered substances
Für spezielle Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Garantie
Lunatone Industrielle Elektronik GmbH garantiert, daß die Waren für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Liefertag frei sind von jeglichem Materialdefekt, falls diese gemäß der Herstellerspezifikationen entsprechen betreiben wurden.
Bitte lesen Sie vor Geräteinstallation das Datenblatt aufmerksam durch.
Innerhalb des Garantiezeitraums ersetz Lunatone Industrielle Elektronik GmbH kostenlos defekte Geräte die einen Konstruktions-, Material- oder Fertigungsfehler aufweisen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden die durch unsachgemäße Handhabung, nicht ordnungsgemäßen Betrieb oder Transport entstanden sind.
Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche
Alle Geräte sollten nach Empfang der Lieferung geprüft werden, festgestellte Mängel müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen gemeldet werden.
Die Garantie für Lunatone Produkte beträgt 2 Jahre ab Liederdatum. Die Garantie beschränkt sich auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Konstruktions-, Material- oder Fertigungsfehler seitens Lunatone zurückzuführen sind. Bei Ersatz defekter Geräte beginnt die Garantiedauer nicht neu zu laufen.
Es besteht keine Garantie für Geräte an dem vom Kunden oder Dritten:
– Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder
– Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden.
Rechnungen für Instandsetzung durch Dritte werden nicht erstattet.
Sollte das Gerät innerhalb des Garantiezeitraums nicht den Angaben entsprechend funktionieren, oder Sie Fragen zur Handhabung der Lunatone Produkte haben, senden Sie uns bitte ein Email: info@lunatone.com